Die AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

1.1Bestimmungen
Folgende Bestimmungen beziehen sich auf einen Vertragsabschluß zwischen Direct Solutions, im Folgenden Dienstleister genannt und dem beauftragenden Vertragspartner, im Folgenden Kunde genannt.
Sie sind auch dann Vertragsbestandteil, wenn der Kunde davon abweichende Bestimmungen verwendet, sofern diese nicht schriftlich vom Dienstleister anerkannt wurden.

1.1 Zustandekommen eines Vertrages
Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Beauftragung mit den dort verzeichneten Leistungen durch den Dienstleister innerhalb von zwei Wochen bestätigt oder die Ware in dieser Zeit geliefert wird.

1.2 Gültigkeit
Es gelten die bei Vertragsabschluss aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Direct Solutions.

1.3 Zahlungsbedingungen
Für alle Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden, gilt der im Angebot angegebene Stundensatz.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 14 Tage nach Erhalt der Ware ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Beim Überschreiten der Zahlungsfrist kann der Dienstleister Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz erheben und bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen zurückhalten. Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind nur zulässig, sofern diese rechtskräftig festgestellt oder vom Dienstleister anerkannt wurden.

1.4 Eigentumsvorbehalt
Der Vertragsgegenstand ist bis zur vollständigen Bezahlung und Erfüllung aller sonstigen Leistungen gemäß dieses Vertrages ausschließliches Eigentum des Dienstleister.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferten Waren zu verpfänden oder als Sicherheit zu übergeben.

1.5 Haftungsausschluß
Der Dienstleister haftet dem Kunden ausschließlich für die von ihm oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
Bei Datenverlust haftet der Dienstleister nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist.
Über die Gewährleistung hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn und etwaiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
Wird hernach eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, so ist die Haftung des Dienstleister auf den vorherseh- baren Schaden, maximal jedoch auf den zweifachen Vertragswert beschränkt. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber dem Dienstleister wie auch im Verhältnis zu dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Explizit ausgeschlossen ist die Haftung in den Fällen, in denen der Kunde seine Pflichten verletzt hat.

1.6 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder rechtsunwirksam sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen weiter.
Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich durch den Dienstleister bestätigt werden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Seiten ist Osnabrück (Deutschland).

2 Dienstleistungen

2.1 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Daten selbst verantwortlich.
Insbesondere ist er verpflichtet, vor der Installation von Software sowie vor der Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Dienstleisters Datensicherungen durchzuführen.
Diese müssen so geartet sein, dass sich der ursprüngliche Zustand des Systems wieder herstellen lässt.
Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstleister soweit erforderlich zu unterstützen und auf Wunsch relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Bei Bedarf werden die Arbeiten beim Kunden durchgefürt. In diesem Fall stellt der Kunde unentgeltlich ausreichenden Arbeitsplatz sowie benötigte Arbeitsmittel zur Verfügung.

2.2 Nutzungsrechte
Der Inhalt aller Dienstleistungen, insbesondere von Programmierarbeiten, bleibt uneingeschränkt geistiges Eigentum des Anbieters.
Der Dienstleister darf das Werk anderweitig verwenden, soweit keine Geheimhaltung vereinbart wurde.

2.3 Gewährleistung
Der Dienstleister gewährleistet, dass die Leistungen dem Angebot entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die die Tauglichkeit demgegenüber aufheben oder mindern.
Die Gewährleistungsfrist von sechs Monaten beginnt mit der Abnahme.
Der Kunde wird Mängelrügen detailliert begründen.
Bei berechtigter Mängelrüge hat der Dienstleister das Recht auf Nachbesserung.
Schlägt diese fehl, besteht Anspruch auf Wandelung oder Minderung.

3 Waren- und Gerätelieferungen

3.1 Leistung und Lieferung
Die Leistungen ergeben sich aus den im Angebot verzeichneten Leistungen.
Sämtliche Preise verstehen sich rein netto, exklusive Versand oder Lieferung.
Abweichungen hiervon sind ausdrücklich gekennzeichnet.
Der Dienstleister behält sich vor, veröffentlichte Preise und Leistungen jederzeit zu ändern.
Teillieferungen sind zulässig, wobei jede Teillieferung als selbständige Leistung gilt.
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Es gilt der im Angebot angegebene Lieferumfang.
Bei Gebrauchtgeräten besteht insbesondere kein Anspruch auf Lieferung von Betriebssystem, Dokumentation, Zubehör, Gerätetreibern oder Lizenzen.
Bei Neugeräten gilt der Lieferumfang des entsprechenden Herstellers.

3.2 Geräteaufstellung
Sofern keine Montage vereinbart wurde, erfolgt die Aufstellung von Geräten durch den Kunden. Unterstützungsleistungen wie Einsatzvorbesprechung, Demonstration, Einweisung und Schulung werden vom Dienstleister nach Aufwand berechnet.

3.3 Gewährleistung
Bei Neugeräten gelten die Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
Bei Abnahme der Ware muss zwingend die Verpackung geprüft werden. Ware mit beschädigter Verpackung ist sofort in Anwesenheit des Logistikbeauftragten auszupacken und zu prüfen.
Transportschäden sind unverzüglich schriftlich beim Logistikbeauftragten anzumelden.
Sonstige Mängel muss der Kunde innerhalb der Garantiefrist schriftlich dm Dienstleister melden.
Nachbesserung durch den Kunden oder Dritte ist ausgeschlossen und hat das Erlöschen der Gewährleistung zur Folge.
Tritt der Mangel durch unsachgemäße Handhabung auf, entfällt jede Gewährleistung.
Eine Gewährleistung für betriebsgewöhnliche Abnutzung sowie Verschleißteile ist ausgeschlossen.
Bei berechtigter Anzeige von Mängeln wird die mangelhafte Ware vom Dienstleister zurückgenommen, wobei der Kunde den Transport zu übernehmen hat.
Es liegt im Ermessen des Dienstleisters, die Ware auszutauschen oder nachzubessern.
Bei fehlgeschlagener Nachbesserung hat der Kunde Anspruch auf Minderung oder Wandelung.
Ausgetauschte Teile gehen ausnahmslos in das Eigentum des Dienstleisters über.